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REGLEMENT DER SPIELSALONS

Die derzeit in unseren Betrieben gültigen Spielreglements besagen:

 

  1. Der Zugang zu den Spielsalons ist untersagt für:
  • Personen unter achtzehn Jahren,
  • Soldaten in Uniform aller Grade und aller Nationalitäten,
  • Religionsminister und Mitglieder von religiösen Kongregationen,
  • Personen im Zustand der Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss,
  • Personen mit Hausverbot.

 

  1. Vom Zugang zu den Spielsalons ausgeschlossen werden:
  • Personen, die dies schriftlich beantragt haben,
  • Personen, für die dies durch ihren gesetzlichen Vertreter oder Betreuer schriftlich beantragt wurde,
  • Personen, deren Verhalten potenziell zu Eklats oder Zwischenfällen führt oder die als unerwünscht eingestuft wurden.

 

  1. Monegassen, offizielle Vertreter und Beamte der Gemeinde und der Behörden von Monaco sowie Mitarbeiter der Gesellschaft Société des Bains de Mer dürfen in den Spielsalons nicht an Glücksspielen teilnehmen, gleich auf welche Art und Weise und auch nicht über Dritte.

 

  1. In den Spielsalons verboten sind:
  • Fotoapparate und Tonaufnahmegeräte,
  • Videokameras,
  • Mobiltelefone,
  • Elektrische, elektronische und EDV-Geräte,
  • Alle Systeme und Hilfsmittel, die dazu geeignet sind:
  • Den Betrieb der Spielautomaten für die Zweckmäßigkeit der Gäste zu blockieren,
  • Den Ablauf und das Ergebnis der Spielpartien zu verfälschen.
  • Jeder Betrieb von Spielautomaten ohne Anwesenheit der betreffenden Kunden.

Den Kunden werden kostenlose Umkleiden zur Verfügung gestellt. Sie können dort ihre Mäntel, Regenjacken, Hüte, Geräte, Mobiltelefone, Regenschirme, Stöcke und andere persönliche Gegenstände verwahren.

 

  1. Von den Kunden wird unter allen Umständen ein korrekter Dresscode gefordert.

 

  1. Alle Personen, die in die Spielsalons vordringen möchten, müssen sich einem Identifizierungsverfahren unterziehen.

 

  1. Die Spielsalons sind zu bestimmten Zeiten geöffnet. Diese Zeiten können vor Ort eingesehen werden.

 

Die Schließzeit kann punktuell unter der alleinigen Verantwortung des Leiters des Spielsalons oder der ihn vertretenden Person und unter außergewöhnlichen Umständen, wie von der zuständigen Behörde gebilligt, verschoben werden.

 

  1. Während der Schließzeit der Spielsalons werden im Zeitraum von 9.00 bis 12.30 Uhr Führungen abgehalten, an denen auch Minderjährige teilnehmen können, sofern sie in Begleitung von Erwachsenen sind.

 

  1. Die verschiedenen Reglements wurden von der Regierung des Fürstentums genehmigt.